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Deutsche Mietkaution: 2 % Zinsen, ETF geplant

Ein Mietkautionskonto, das sechs Monate 2 % p. a. zahlt und später optional eine Geldmarkt-ETF-Anlage ermöglichen soll: Die Deutsche Mietkaution verbindet ein klassisches Kautionskonto mit einem ungewöhnlichen Ausblick. Das Angebot ist interessant – doch beim ETF sind entscheidende Details noch offen.

Deutsche Mietkaution: Wohnungsschlüssel, Kautionsunterlagen und Münzen als Illustration des verzinsten Kontos mit geplanter ETF-Option.
Illustration: IhreZinsen.de / OpenAI · KI-generiert und redaktionell geprüft

Mietkaution mit Zinsen statt nahezu zinslosem Parken

Eine Mietkaution bleibt häufig über Jahre gebunden. Umso ärgerlicher ist es, wenn das Geld kaum Zinsen bringt oder das Kautionskonto sogar Gebühren kostet. Die DMK Deutsche Mietkaution GmbH setzt genau dort an: Ihr digitales Mietkautionskonto ist laut Anbieter kostenlos und wird in den ersten sechs Monaten mit 2,00 % p. a. verzinst.

Danach gilt ein variabler Zins von derzeit 1,00 % p. a. Die Zinsen werden quartalsweise gutgeschrieben und erhöhen das Kautionsguthaben. Das passt zum Grundsatz aus § 551 BGB: Die Erträge der Mietsicherheit stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit.

Konditionen im Überblick

Eröffnung
0,00 €
Kontoführung
0,00 €
Ein- und Auszahlungen
0,00 €
Zins in den ersten 6 Monaten
2,00 % p. a.
Zins danach
1,00 % p. a., variabel
Zinsgutschrift
quartalsweise
Kontoführende Bank
Baader Bank AG
Geldmarkt-ETF
angekündigt, noch nicht verfügbar

Was 2 % Zinsen tatsächlich bedeuten

Die 2,00 % sind ein Jahreszins, kein Ertrag von 2 % innerhalb eines halben Jahres. Bei einer Kaution von 3.000 € entstehen in den ersten sechs Monaten überschlägig rund 30 € Zinsen vor Steuern. Bliebe der anschließende variable Zins von 1,00 % für weitere sechs Monate unverändert, kämen grob weitere 15 € hinzu.

Im ersten Jahr wären das damit etwa 45 € brutto. Der genaue Betrag hängt von Einzahlungs- und Gutschriftzeitpunkt sowie der quartalsweisen Verzinsung ab. Vor allem gilt: Der höhere Zins ist kurz, während ein Mietverhältnis oft mehrere Jahre dauert. Für die langfristige Einordnung ist deshalb der variable Anschlusszins wichtiger als die auffällige 2-%-Zahl.

Kein Mietkautionskredit und keine Bürgschaft

Die Deutsche Mietkaution ist kein Mietkautionskredit und keine Bürgschaft: Bei diesem Angebot wird die Kaution tatsächlich eingezahlt. Wer stattdessen Liquidität behalten möchte, findet im Mietkautionsvergleich auch Bürgschaftsangebote. Das Konto läuft laut DMK auf den Namen des Mieters und wird an den Vermieter verpfändet. Das Geld liegt bei der Baader Bank. Nach Angaben des Anbieters greift für das Kontoguthaben die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 € je Kunde und Bank.

Das unterscheidet das Modell von einer Mietkautionsbürgschaft. Eine Bürgschaft schont zwar die eigene Liquidität, kostet aber meist jedes Jahr einen Beitrag, der nicht zurückgezahlt wird. Beim Kautionskonto bleibt das eingezahlte Kapital vorhanden und erwirtschaftet Zinsen, ist während der Verpfändung aber nicht frei verfügbar.

Geldmarkt-ETF: interessant, aber noch keine fertige Alternative

Besonders spannend ist die angekündigte zweite Anlageform. DMK nennt eine optionale Anlage der Kaution in Geldmarkt-ETFs – derzeit allerdings nur mit dem Hinweis „coming soon“. Einen Starttermin, den konkreten Fonds, Kosten, erwartete Rendite oder Regeln für die Verwertung der Kaution nennt der Anbieter bislang nicht.

Ein Geldmarkt-ETF kann sich an kurzfristigen Marktzinsen orientieren. Er ist aber kein Bankguthaben: Fondsanteile fallen nicht unter die gesetzliche Einlagensicherung, und ihr Wert kann schwanken. Die BaFin weist darauf hin, dass Investmentfondsanteile als Wertpapiere verwahrt werden und nicht wie Kontoguthaben geschützt sind. Für eine verpfändete Mietkaution sind außerdem Verfügbarkeit, Kosten und der Ablauf bei Forderungen des Vermieters entscheidend.

ETF noch nicht verfügbar

Die Geldmarkt-ETF-Anlage ist angekündigt, aber noch nicht gestartet. Solange Produktunterlagen, Kosten und konkrete Bedingungen fehlen, lässt sich diese Variante nicht seriös bewerten. Aktuell entscheidbar ist nur das verzinste Kautionskonto.

Darauf sollten Mieter und Vermieter achten

  • Anschlusszins prüfen: Nach sechs Monaten gelten derzeit 1,00 % p. a. variabel. Dieser Zinssatz kann sich ändern.
  • Verpfändung verstehen: Der Mieter ist Kontoinhaber, kann die Kaution während des Mietverhältnisses aber nicht frei verwenden.
  • Vermieter einbeziehen: Vor der Eröffnung sollte geklärt sein, dass der Vermieter den digitalen Ablauf und die Verpfändung akzeptiert.
  • Steuern beachten: Zinserträge sind grundsätzlich steuerpflichtig. DMK weist darauf hin, dass Unterlagen und Steuerbescheinigungen im Portal bereitgestellt werden.
  • ETF später neu prüfen: Erst mit Fondsname, Basisinformationsblatt, Kosten und Verwertungsregeln ist ein Vergleich mit dem Bankkonto möglich.

Unsere Einordnung

Die Deutsche Mietkaution ist mit ihrem kostenlosen Kautionskonto vor allem für Mieter interessant, die ihre Kaution ohnehin in voller Höhe hinterlegen und dafür nicht auf Zinsen verzichten möchten. 2,00 % p. a. für sechs Monate sind ein guter Einstieg, aber kein dauerhafter Aktionszins. Der anschließend variable Zins entscheidet darüber, wie attraktiv das Konto über die gesamte Mietdauer bleibt. Für die Deutsche Mietkaution ist er deshalb der wichtigste Prüfpunkt nach dem Aktionszeitraum.

Die angekündigte Geldmarkt-ETF-Lösung könnte dem Thema zusätzliche Dynamik geben. Noch ist sie aber eine Produktankündigung, keine nutzbare Alternative. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald DMK konkrete Konditionen veröffentlicht. Eine ausführliche Einordnung der Anlageform finden Sie außerdem in unserem Ratgeber zum Mietkautionsdepot.

Häufige Fragen zur Deutschen Mietkaution

Gilt der Zins von 2 % dauerhaft?

Nein. Laut Anbieter gelten 2,00 % p. a. für die ersten sechs Monate. Danach beträgt der Zins derzeit 1,00 % p. a. und ist variabel.

Ist die Geldmarkt-ETF-Anlage schon verfügbar?

Nein. DMK bezeichnet die optionale ETF-Anlage aktuell als „coming soon“. Ein Termin und konkrete Produktdetails fehlen noch.

Ist das Konto eine Mietkautionsbürgschaft?

Nein. Die Kaution wird auf ein Konto im Namen des Mieters eingezahlt und an den Vermieter verpfändet. Bei einer Bürgschaft ersetzt dagegen ein Zahlungsversprechen die hinterlegte Geldsumme.

Gehören die Zinsen dem Mieter?

Ja. § 551 BGB bestimmt, dass die Erträge der Mietsicherheit dem Mieter zustehen und die Sicherheit erhöhen.

S. Gorbatsch

Schreibt bei IhreZinsen.de über Sparen, Konten und Kredite. Dieser Artikel ist keine Anlageberatung.

Quellen

  1. Deutsche Mietkaution: Konditionen und FAQ
  2. Deutsche Mietkaution: Impressum, Bank und Haftungsdach
  3. § 551 BGB: Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten
  4. BaFin: Einlagensicherung und Anlegerentschädigung

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